Ferrari: Verkauf eines SF90 Stradale wegen eines Emojis storniert 😬.

Ferrari SF90. Foto Alexandre Prevot.

Es ist ein Fall, der für Schmunzeln sorgen könnte. Könnte ein Emoji, dieses unscheinbare kleine Symbol auf unseren Bildschirmen, wirklich einen Verkauf von Ferrari ? Die Antwort liegt in einem Rechtsstreit, der mit der Stornierung einer Bestellung für einen Ferrari SF90 Stradale zusammenhängt.

Ferrari SF90 Stradale bestellt, doch die Lieferung zieht sich in die Länge

Alles beginnt damit, dass ein deutscher Käufer, der eine Anzahlung von 60 000 Euro geleistet hat, einen Ferrari SF90 Stradale bestellt. Das Auto sollte bis zum Ende des ersten Halbjahres 2022 ausgeliefert werden.Die Produktion verzögerte sich jedoch, sodass der geplante Termin nicht eingehalten werden konnte.

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Der Grund für die Verzögerung? Ein Problem mit den Batterien, deren Reparatur die Lieferung immer wieder verschiebt. Zur Erinnerung: Der SF90 Stradale ist ein Plug-in-Hybridfahrzeug. Am 9. Mai erfuhr der Käufer, dass sein Traum, hinter dem Steuer seines Ferraris zu sitzen, noch warten musste. Schließlich setzt er eine letzte Frist: den 31. Mai 2022. Da er immer noch nichts kommen sieht, beschließt der Käufer, den Vertrag ab dem 1. Juni zu brechen. Er fordert seine Anzahlung zurück.

Das Emoji 😬, Gegenstand eines Missverständnisses zwischen Käufer und Verkäufer

Alles hätte recht einfach erscheinen können: ein Auto, das nicht rechtzeitig geliefert wurde, ein Vertrag, der hinfällig wird. Doch dann gerät ein so harmloses Detail wie ein Emoji auf WhatsApp in den Mittelpunkt des Streits. Bei der Ankündigung der Verzögerung hatte der Verkäufer dem Kunden geschrieben: "Der SF90 Stradale wird auf die erste Hälfte des Jahres 2022 verschoben". Der enttäuschte Käufer antwortet mit einem einfachen "Ups", begleitet von einem Emoji 😬.

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Der Verkäufer wertete dies als stillschweigende Bestätigung der Verlängerung der Lieferfrist bis Ende Juni 2022 und dachte, dass das Emoji und das "Ups" eine stillschweigende Zustimmung des Käufers darstellten. Er storniert die Bestellung also nicht gegen die Entscheidung des Käufers. Von diesem Zeitpunkt an verschlechterte sich die Beziehung, da auf der einen Seite der Verkäufer meinte, er habe eine Lieferbestätigung für Ende Juni erhalten, während der Käufer am 1. Juni seine Bestellung stornieren wollte. Eine Meinungsverschiedenheit, die bis vor Gericht ging.

Das gerichtliche Urteil

Nach einer ersten Entscheidung zu Ungunsten des Käufers legte dieser Berufung ein, und das Berufungsgericht hob das ursprüngliche Urteil auf. Das Gericht war der Ansicht, dass die Antwort des Kunden, selbst wenn sie mit diesem Emoji versehen war, keinesfalls auf eine Zustimmung zur Verlängerung der Lieferung hindeutete. Es wird klargestellt, dass "Ups" nur ein Ausruf und keine Zustimmung ist.

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Der Fall ist noch nicht abgeschlossen. Der Verkäufer hatte eine Entschädigung in Höhe von 110 000 Euro gefordert und argumentiert, dass der Ferrari mit Verlust verkauft würde. Das Gericht entschied jedoch, dass der Verkäufer keine Grundlage für diese Forderung hatte.

Dieser Fall erinnert daran, wie sehr der digitale Austausch, wie z. B. eine einfache WhatsApp-Nachricht oder ein Emoji, erhebliche rechtliche Auswirkungen haben kann. Wenn Sie also das nächste Mal ein Emoji als Reaktion auf eine Ankündigung oder eine Verzögerung versenden, denken Sie daran, dass es völlig anders interpretiert werden könnte, als Sie es beabsichtigt hatten.

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1 Kommentare

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  1. ich werde beim Kauf meines nächsten Ferraris sehr vorsichtig sein. Ein gewarnter Mann ist besser als zwei. Ich warne also auch meinen Doppelgänger.

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